Schulstart am Montag, 19.04.: Informationen zum Unterricht in der Schule und zur Testpflicht


Am Montag beginnt die Schule wieder und alle Jahrgangsstufen werden zumindest tageweise wieder in der Schule sein. Wir freuen uns, euch endlich wiederzusehen!

Die 5. und 6. Klassen haben jeden Tag Präsenzunterricht in voller Klassenstärke, der Unterricht beginnt am Montag zur 1. Stunde.

Die Jahrgänge 7, 8, 9 und E haben Wechselunterricht. Sie werden jeweils von den Klassenleitungen in zwei Gruppen geteilt und kommen täglich wechselnd in die Schule. Montag starten wir mit der Gruppe 1. Achtung: Für die 7. Klassen beginnt der Unterricht erst zur 2. Stunde, für die Klassen 8, 9 und E erst zur 3. Stunde. Besonderheit am Dienstag, 20.04.: Wegen des schriftlichen Abiturs haben die Jahrgänge 8 und 9 keinen Unterricht (auch kein Distanzlernen), der E-Jhg. hat Online-Unterricht nach Plan (nur Gruppe 2).

Q1 wird voraussichtlich in voller Kursgröße wieder in der Schule unterrichtet, dabei muss aber der Mindestabstand von 1,5 m auch in den Unterrichtsräumen gewahrt bleiben. Wegen des hohen Raumbedarfs und des schriftlichen Abiturs am Dienstag hat der Q1-Jahrgang am Montag, 19.04. und Dienstag, 20.04. noch Distanzunterricht und kommt erst am Mittwoch in die Schule.

Q2 hat am Montag Unterricht nach Plan.

Sollte sich Ihr Kind in den Ferien im Ausland aufgehalten haben, muss es unter Umständen in Quarantäne und darf nicht in die Schule kommen. Alles dazu finden Sie auf diesem Merkblatt. Dort wird auch auf die Seite des RKI verwiesen, auf der die Risikogebiete aufgeführt sind, nach deren Besuch man in Quarantäne muss. Geben Sie uns in diesem Fall unbedingt Bescheid.

Wie bereits in den Medien bekannt gemacht wurde, gilt ab Montag, dem 19.04. eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler (ausgenommen ist der Abiturjahrgang). Nur, wer einen negativen Corona-Test nachweisen kann, darf am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (siehe unten)
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld, dessen Durchführung Sie mit Ihrer Unterschrift bescheinigen (Formular hier herunterladen). Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. Den Schnelltest müssen Sie in diesem Fall selbst erwerben, er wird nicht von der Schule gestellt.

Zur Testung in der Schule: Die Schülerinnen und Schüler testen sich zweimal die Woche unter Anleitung mit von der Schule zur Verfügung gestellten Testkits. Voraussetzung dafür ist bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung, die Sie hier herunterladen können. Auch, wenn Sie bereits vor den Ferien eine Einverständniserklärung ausgefüllt haben, geben Sie Ihrem Kind bitte die neue Erklärung mit. Es genügt, wenn sie von einem Elternteil unterschrieben ist. Bitte unbedingt beachten: Sollte diese Erklärung nicht vorliegen und auch keine andere Bescheinigung über einen Test vorliegen, müssen wir Ihr Kind leider wieder nach Hause schicken, es darf nicht in der Schule unterrichtet werden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind auch eine Wäscheklammer mit, die ist bei der Testdurchführung sehr hilfreich.

Im Falle eines positiven Schnelltests müssen wir Sie erreichen können, damit Sie ihr Kind schnellstmöglich aus der Schule abholen können (die Fahrt nach Hause darf nicht per ÖPNV erfolgen). In dem Fall muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Diese und weitere Informationen zur Testung erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums.

Zudem wendet sich Bildungsministerin Prien mit einem Brief an alle Eltern und die Schülerinnen und Schüler, in dem sie vieles erläutert.

Noch eine Bemerkung: Die Maskenpflicht gilt natürlich nach wie vor.

Das Mittagessen wird zunächst in den beiden Wochen nach den Ferien nicht angeboten. Die Hausaufgabenbetreuung und die AGs werden ebenfalls noch ausgesetzt.

Wir alle haben in der nächsten Zeit eine ganze Menge zu planen und zu beachten, aber ich bin sicher, dass wir die Situation gemeinsam meistern werden.

Matthias Hansen