Elternbeirat



Der Schulelternbeirat des Schuljahres 2024/25


An der Goethe Schule ist Elternarbeit erwünscht. Eltern, die Lust und Zeit haben, helfen bei Sportveranstaltungen, beim Schulcafé, bei Festen und Ausflügen, in Arbeitsgruppen und an vielerlei anderen Stellen. Genauso können die Eltern sich an der schulischen Weiterentwicklung und den dazu beitragenden Entscheidungen beteiligen, wenn Sie Ämter in den Beiräten der Klasse, der Schule oder des Kreises übernehmen. Mit diesen Ämter ausgestattet, wirken Eltern in Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen oder in der Schulkonferenz der Goethe Schule aktiv und engagiert mit.

Der Elternbeirat ist somit ein anerkanntes Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Die Einrichtung ist im Schulgesetz vorgeschrieben. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für den Elternbeirat, dieser wird je nach Bundesland auch Elternvertretung, Elternrat, Elternausschuss oder Elternpflegschaft genannt.

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den in jeder Klasse gewählten Elternvertretern zusammen. Es handelt sich um engagierte Erziehungsberechtigte, die sich für die Belange der Schülerinnen und Schüler einsetzen und die sich als Bindeglied zwischen Eltern, Erziehungsberechtigten und Schule verstehen. Dazu gehört neben der Wahrung elterlicher Interessen bezüglich Bildung und Erziehung und der Mitarbeit bei grundsätzlichen Entscheidungen der Schule ebenso die Information und Beratung der Eltern zu Fragen im Schulgeschehen. Darüber hinaus werden über Elternspenden Anschaffungen ermöglicht, die die Schule nicht tätigen könnte. Der Schulelternbeirat nimmt sich insgesamt der kleineren und größeren Probleme an, die nun einmal entstehen können.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
  • Anregungen der Eltern aufzunehmen und weiterzuleiten,
  • vom Mitbestimmungsrecht der Eltern Gebrauch zu machen,
  • den Anliegen von Schule in der Gesellschaft und Politik Gehör zu verschaffen,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiterzu geben,
  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Der Schulelternbeirat trifft sich in seiner Gesamtheit ungefähr alle drei Monate, um Aktivitäten und Maßnahmen in Bezug auf die Schule zu besprechen, regelmäßig wird in diesen Sitzungen von der Schulleitung über aktuelle Geschehen berichtet. Daneben werden eine Vielzahl von Aufgaben in Ausschüssen bewältigt.

Begrifflich ist eine Unterscheidung in

  • Klassenelternbeirat (drei Vertreter einer Klasse),
  • Schulelternbeirat (ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat in der Vertretung aller Klassen einer Schule),
  • Kreiselternbeirat (Vertreter aller Schulen eines Kreises) und
  • Landeselternbeirat (Vertreter aller Kreise eines Bundeslandes) zu treffen.

Anregungen und Hinweise zur Elternmitwirkung stellt Ihnen der Vorstand des SEB gerne in Form einer Informationsbroschüre des Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) zur Verfügung, das sie auf der Seite "Elternarbeit in der Schule" der Landesregierung finden.

Klassenelternbeirat

Die Eltern einer Klasse (die sog. Elternversammlung) wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat, der aus dem/der 1. Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen gebildet wird. Die Klassenelternbeiratsvorsitzende nimmt teil an:

  • Klassenkonferenzen
  • Zeugniskonferenzen
  • Schulelternbeiratssitzungen

Gewählt wird jeweils in den Klassen 5, 7 und 11. Dabei wird in den Klassen 5 und 11 jeweils für 2 Jahre ein Klassenelternbeirat bestimmt, während die Elternvertreter in der Klasse 7 für 3 Jahre gewählt werden. Damit ist eine Neuwahl in Klasse 9 nicht vorgesehen.

Aufgaben, Zusammensetzung und sonstige Regularien findet man im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz.

Schulelternbeitrat

Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen des Schulelternbeirates (SEB) ergeben sich aus dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (S-H SchulG).

Demnach ist der Schulelternbeirat das Bindeglied zur Schulverwaltung. Er setzt sichzusammen aus allen gewählten Klassenelternvertretern und kümmert sich um die Belange,die die gesamte Schule betreffen. Hier werden aktuelle Themen erörtert, aus schulinternen Konferenzen und Gremien/Arbeitsgruppen berichtet sowie Informationen aus verschiedenen Bereichen ausgetauscht.

Für einen reibungslosen Informationsfluss auch in die einzelnen Klassen, sollte möglichstimmer ein Vertreter oder eine Vertreterin je Klassenelternbeirat daran teilnehmen.

In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden die Mitglieder des Schulelternbeiratesvon der Schulleitung über alle grundlegenden, die Schule betreffenden Fragen informiert. Dies bietet den Elternvertretern die Möglichkeit, über Interessen der eigenen Klasse hinaus Wissenswertes über die Schule zu erfahren.

Der Schulelternbeirat wählt

  • Vertreter für die Fachkonferenzen
  • Delegierte für den Kreiselternbeirat
  • Vertreter für die Schulkonferenz

Für Informationen zu den Fachkonferenzen verweist der SEB Vorstand auf eine IQSH Information zur Eltermitwirkung in den Fachkonferenzen.

Daneben werden eine Vielzahl von Aufgaben in aufgabenbezogenen Ausschüssen oder Arbeitsgruppen bewältigt. Der Schulelternbeirat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder den Vorstand des Schulelternbeirates. Der Vorstand des SEB an der Goethe Schule besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und mind. drei Beisitzern. Der Vorsitzende ist der direkte Ansprechpartner für die Lehrkräfte, die Stufenleitungen und vor allem die Schulleitung.

Vorsitzende: Dr. Christina Kaske-Kuper
Stellv. Vorsitzender: Janusz Fender
Beisitzer: Catrin Anrich, Matthias Ronneberger, Regina Schumann und Mark Tolksdorf

Der Vorstand des SEB ist jederzeit erreichbar und steht dadurch für den Dialog mit der Elternschaft zur Verfügung. Er ist für Anregungen und Fragen offen und freut sich über konstruktive Vorschläge. Der Vorstandsvorsitzende trifft regelmäßig mit der Schulleitung zum Informationsaustausch zusammen. Die StellvertreterIn und die BeisitzerInnen werden zu einigen Informationsgespräche eingeladen, um eine größere Informationsvielfalt zu erreichen. Sprechen Sie Ihre Klassenbeiratsmitglieder an, wenn Ihre Anliegen in diesen Treffen mit der Schulleitung vorgetragen werden sollen!

Sitzungen und Protokolle des Schulelternbeirates

Es finden pro Schuljahr ca. 4 Sitzungen des Schulelternbeirates statt. Je nach Bedarf können es aber auch mehr oder weniger sein. Die Sitzungen des Schulelternbeirates sind schulöffentlich. D.h. jedes Elternteil eines/r Goethe Schülers/In kann auch ohne mit einem der o.g. genannten Ämter ausgestattet zu sein, an der Sitzung des Schulelternbeirates teilnehmen. Stimmberechtigt (bei offiziellen Abstimmungen und Wahlen) sind jedoch nur die aus dem Klassenelternbeirat gewählten Mitglieder des Schulelternbeirates.

Auf dem Webserver der Goethe Schule stehen für die Mitglieder des Schulelternbeirates und ihre VertrerInnen unter dem folgend benannten Zugang neben den Protokollen des SEB, die ebenso schulöffentlich sind, auch weitere schulöffentliche Protokolle z.B. von Fachkonferenzen oder der Schulkonferenz und Dokumente bereit. Dort finden sich zusätzlich eine Zahl von Elterninformationen, die beispielsweise vom Land S-H, vom IQSH oder von der Goethe-Schule zur Verfügung gestellt wurden.

Die Zugangsdaten zu der Dateiablage, die wir in regelmäßigen Abständen ändern, können bei Interesse jederzeit bei der Vorsitzenden des SEB angefordert werden.

Kreiselternbeirat

Der Kreiselternbeirat ist ein Gremium der schulischen Elternvertretung auf Kreisebene in einem Bundesland. Für jeden Kreis bzw. die kreisfreie Stadt Flensburg wählen die jeweiligen Schulelternbeiräte einen Vertreter für den Kreiselternbeirat. Dieser vertritt die Interessen der Eltern der jeweiligen Schule gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit, er unterstützt und koordiniert die Tätigkeit der Schulelternbeiräte und berät sie in allen für die Eltern und Schulen wesentlichen Fragen. Der Kreiselternbeirat unterrichtet die Schulelternbeiräte insbesondere über die Entwicklung im Bereich der Elternmitwirkung. Erfördert die Elternfortbildung und ist das Verbindungsglied zwischen Landeselternbeirat und Schulelternbeiräten.

Aufgaben, Zusammensetzung und sonstige Regularien findet man im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz.

Neunjähriges Gymnasium in Schleswig-Holstein

Der Schulelternbeirat wird sich in die Diskussion um die Planung für das flächendeckende neunjährige Gymnasium in Schleswig-Holstein aktiv an der Goethe Schule einbringen. Zur Zeit ist dies ein noch sehr junges Thema, zu dem u.a. die Landesregierung informiert oder auf sie Bezug genommen wird:

Fahrplan für G9 (vom 20.07.2017)

Planung für das flächendeckende neunjährige Gymnasium (19.07.2017)

Weitere nützliche Hinweise

Ferientermine in Schleswig-Holstein (na klar, ganz oben ;-)

Bildung und Kultur der Stadt Flensburg

Bildungsbüro der Stadt Flensburg

Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schlwes-Holstein

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein

Deutscher Bildungsserver

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)