Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
viele von Ihnen und euch dürften mitbekommen haben, dass die Nutzung eines digitalen Endgeräts ab Sommer 2024 in der Oberstufe flächendeckend beginnt. So hat es die Schulkonferenz, die sich zu je einem Drittel aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften zusammensetzt, beschlossen.
Falls jemand noch einen Weihnachtswunsch für jemanden in Klasse 10 offen haben sollte, will ich gern einmal aufschreiben, welche Anforderungen ein solches Gerät erfüllen muss:
- Das Gerät muss WLAN-fähig sein,
- einen Touchscreen haben,
- einen Stift,
- und eine Tastatur.
- Das Gerät muss liegend eingesetzt werden können!
Anforderungen an mögliche schnelle Prozessoren oder einen großen Speicher gibt es nicht. Damit kommen auch gebrauchte Geräte grundsätzlich in Frage. Der letzte Punkt ist wichtig, damit die Lehrkräfte einen Überblick über das behalten können, was gerade im Unterricht geschieht. (Hinter einem aufgeklappten Bildschirm geht das nicht.)
Arnd Reinke