Regelungen für Mund-Nasen-Bedeckungen, für das Lüften der Räume und die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Regelungen des Ministeriums im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Virus haben sich zuletzt nicht wesentlich verändert.

1. Der Schnupfenplan, in dem beschrieben ist, wann ein Schüler/eine Schülerin in die Schule kommen darf, gilt seit einigen Wochen unverändert.

2. In dieser Übersicht sehen Sie, wie eine Mund-Nasen-Bedeckung aussehen soll oder darf.

3. Hier sind neue Regelungen für das Lüften der Räume beschrieben. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Temperaturen im Herbst wichtig.

4. Mögliche Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern sollen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der in den Schulen getroffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz nur dann erfolgen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler selbst zur Gruppe der Personen gehört, die aufgrund einer ärztlichen Risikoeinschätzung mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf belastet sind. Nur im absoluten Ausnahmefall soll künftig eine Schülerin bzw. ein Schüler beurlaubt werden, wenn er mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft lebt. Hierfür ist ab sofort eine Glaubhaftmachung anhand eines aussagekräftigen ärztlichen Attests erforderlich.

Die Umsetzung der Regelungen funktioniert nach unserer Wahrnehmung an der Goethe-Schule unaufgeregt und unkompliziert. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns!

Herzliche Grüße
Arnd Reinke