Neue Corona-Reglungen ab Montag, 21.03.22 – Corona-Tests ab dann eigenverantwortlich zu Hause


Ab Montag, dem 21.03.22 gelten für die Schulen neue Corona-Regelungen.

Es bleibt bis zu den Osterferien bei der allgemeinen Maskenpflicht.

Die Teilnahme an regelmäßigen Tests ist ab dann keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Unterricht. Die Tests werden ab dem 21.03.22 auch nur noch zweimal wöchentlich durchgeführt, und zwar eigenverantwortlich zu Hause. Das betrifft wie bisher alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an den Schulen tätige Personen.

Dafür erhalten alle Schülerinnen und Schüler am Freitag, dem 18.03.22 ein Set mit fünf Tests mit nach Hause. Damit werden sie sich dann in den kommenden beiden Wochen zweimal pro Woche zu Hause testen, am besten montags und donnerstags vor der Schule. Der 5. Test soll dann am Ostermontag, dem 18.04.22 erfolgen, also am letzten Tag der Osterferien. Nach den Ferien werden auf Wunsch weitere Tests ausgegeben, die Testung erfolgt dann aber auf freiwilliger Basis.

Ab Montag, 21.03.22 ist kein schriftlicher Nachweis mehr zu erbringen über die Durchführung der Tests, die „qualifizierte Selbstauskunft“ müssen sie Ihrem Kind also nicht mehr mitgeben oder auch keinen Nachweis aus einer Teststation.

Nach den Osterferien gilt die allgemeine Maskenpflicht nicht mehr. Selbstverständlich darf die Maske weiterhin freiwillig getragen werden. In besonderen Fällen werden individuelle Lösungen gefunden. Sprechen Sie uns gern an.

Und noch eines: Der sogenannte Schnupfenplan gilt weiterhin (siehe hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan_neu.html)

Matthias Hansen