Die schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. Die Schulpsychologin unterliegt als Berufspsychologen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und ist ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis, ist kostenfrei und an keinen Dienstweg gebunden.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören u.a. zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige
- Netzwerkarbeit
Jede Beratung beginnt zunächst mit einem persönlichen Telefonat. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Flensburg über Mail: Flensburg@schupsyd.landsh.de oder telefonisch unter 0461 – 80707843 auf.